AGB
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern,Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge Kfz-Reparaturbedingungen, Stand: Januar 2007Empfohlen vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, Bonn
I. Auftragserteilung 3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsüblich 1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers anzugeben.
V. Berechnung des Auftrages
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des 1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch
Auftragscheins. in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete
Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert anzuweisen. Wünscht
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des
zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechung und Gefahr. Die Haftung
bei Verschulden bleibt unberührt.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag 2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei
im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
voraussichtlich zum Ansatz kommen.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, daß das
Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder –teils
auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer entspricht und daß es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung
ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen. unmöglich macht.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so 4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem
sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen 5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muß seitens des Auftragnehmers,
und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ebenso wie ein Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen
ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber VI. Zahlung
berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. 1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des
Reparaturgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der
werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der
Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers 2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen,
überschritten werden. wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muß es auf Ansprüchen aus dem Reparaturauftrag beruh t. Der Auftragnehmer ist
ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden. berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
III. Fertigstellung VII. Erweitertes Pfandrecht
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein
verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten
sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch Gegenständen zu.
eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der
Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderung aus früher durchgeführten
Arbeiten Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden,
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige
zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur,
länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt
dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
gültigen Bedingungen des Auftragnehmers Kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80 %
der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen VIII. Sachmangel
Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach 1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab
Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; Abnahme des Reparaturgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgeweitergehender Verzugsschadenersatz ist ausgeschlossen, außer in Fällen von genstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche
in dem in den Ziffern 4 bis 5 beschriebene Umfang nur zu, wenn sich diese
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist auch während des Verzugs Abnahme vorbehält.
durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, daß
das Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. 2. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu
erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person
3. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen. oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des
Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere
4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht aufgrund
hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere 3.
auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die Die Verkürzung der Verjährung gemäß Abschnitt VIII, Ziffer 1 und Ziffer 2, Satz 1
tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und
verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des
und zumutbar ist. Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.
IV. Abnahme Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 1 Woche ab
Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung
abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen
Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt
werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.4. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: 6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber beim XII. Gerichtsstand
Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
den Eingang der Anzeige aus. Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
b) Wird der Reparaturgegenstand wegen eines Sachmangels Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit Zustimmung des Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Auftragnehmers an dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom bekannt ist.
Auftragnehmer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf
der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des
Auftrags geltend machen.
5. Erfolgt in dem Ausnahmefall der Ziffer 4b) die Mängelbeseitigung in einer
anderen (der Vertriebsorganisation des Auftragnehmers angehörenden)
Fachwerkstatt, hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen,
daß es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers
handelt und daß diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist
zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem
Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
IX. Haftung
1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe
dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit nicht Leben,
Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt: Die Haftung besteht nur bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine
vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung
(ausg enommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für
etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch
die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des
Auftragsgegenstandes verursacht worden sind. Die Haftung für den Verlust von
Geld, Wertpapieren (einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten),
Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrückli ch in Verwahrung
genommen sind, ist ausgeschlossen.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige
Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der
Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch
leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
X. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile
des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das
Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
XI. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren)
(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
nicht mehr als 3,5 t)
1. Bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag kann der Auftraggeber oder mit dessen
Einverständnis, der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige
Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks oder –gewerbes anrufen. Die
Anrufung muß schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des
Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und
Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle
ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der
Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens
beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.